Nachweis der kürzeren (tatsächlichen) Nutzungsdauer gemäß §7, Abs. 4, S. 2, EStG
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Kürzere Nutzungsdauer Ihrer Immobilie = höhere Gebäudeabschreibung und somit direkte Steuerersparnis.
Eine Immobilie kostet Geld, deshalb muss Sie Geld verdienen - in diesen Zeiten zunehmend herausfordernd.
Ein maßgeblicher Hebel ist die AfA, Absetzung für Abnutzung, der Betrag am Gebäudewert welchen Sie jährlich abschreiben. Mitunter der größte Hebel, um Ihre private Steuerlast zu senken.
Ein Potential, welches nicht verschenkt werden sollte.
Und dennoch: TAUSENDE private Vermieter verschenken hier unfassbare Beträge -oft aus Unwissen oder Bequemlichkeit- begehen Sie nicht den selben Fehler.
In diesen Zeiten gilt es jede steuerliche und auch legitime Möglichkeit der Steueroptimierung zu nutzen.
Restnutzungsdauer berechnen
Kostenlose Sofort-Ersteinschätzung gemäß SW-RL 2012 / ImmoWertV 2021
Vergeben Sie Punkte je nach Zeitpunkt und Umfang. Je aktueller und umfangreicher, desto mehr Punkte. Noch im Ursprungszustand befindliche Elemente erhalten 0 Punkte.
| Modernisierungselement | Punkte | Max. |
|---|---|---|
| Summe | 0 | 20 |
| Modernisierungselement | In den letzten 5 Jahren |
Vor 5–10 Jahren |
Vor 10–15 Jahren |
Vor 15–20 Jahren |
|---|---|---|---|---|
| Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung | 4 | 3 | 2 | 1 |
| Modernisierung der Fenster und Außentüren | 2 | 2 | 1 | 0 |
| Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Ab-/Wasser) | 2 | 2 | 2 | 1 |
| Modernisierung der Heizungsanlage | 2 | 2 | 1 | 0 |
| Wärmedämmung der Außenwände | 4 | 3 | 2 | 1 |
| Modernisierung von Bädern | 2 | 1 | 0 | 0 |
| Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken, Fußböden, Treppen | 2 | 2 | 2 | 1 |
| Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung * | 1–2 | 1–2 | 1–2 | 1–2 |
Die angegebenen Punktewerte beziehen sich auf eine vollständige Modernisierung des jeweiligen Elements. Bei teilweiser Modernisierung (Umfang von 25 %, 50 % oder 75 %) kann entsprechend dem Umfang ein anteiliger Punktewert vergeben werden.
Mehr Abschreibung. Weniger Steuern.
Nachgewiesen durch zertifizierte Sachverständige.
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten der IMMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE BÜHLER & REHKUGLER Gruppe Immobilienbewertung GmbH verdoppelt oder verdreifacht Ihre jährliche Abschreibung – legal, sicher und vom Finanzamt anerkannt.
IMMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE BÜHLER & REHKUGLER Gruppe Immobilienbewertung GmbH
Was bedeutet das für Ihre Eigentumswohnung?
Rechenbeispiel: Eigentumswohnung mit einem Gebäudewert von 350.000 € (reiner Gebäudeanteil ohne Bodenwert) bei Spitzensteuersatz 45 %. Ohne ein Gutachten setzt das Finanzamt pauschal 50 Jahre an – und Sie verschenken jedes Jahr bares Geld.
(10 Jahre kumuliert, 45 %)
mit RND 25 Jahre
mit RND 10 Jahre
Jährliche Abschreibung im Vergleich
Der Unterschied zwischen Finanzamt-Pauschale und nachgewiesenem Gutachten ist erheblich. Die IMMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE BÜHLER & REHKUGLER Gruppe Immobilienbewertung GmbH ermittelt Ihre individuelle Restnutzungsdauer nach ImmoWertV.
Kumulierte Steuerersparnis über 10 Jahre
So wächst Ihr steuerlicher Vorteil Jahr für Jahr – Spitzensteuersatz 45 %, Gebäudewert 350.000 €.
Schritt für Schritt – so funktioniert die Berechnung
Die IMMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE BÜHLER & REHKUGLER Gruppe Immobilienbewertung GmbH ermittelt die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Eigentumswohnung nach ImmoWertV – transparent, nachvollziehbar und finanzamtskonform.
Höchste Qualifikation – bundesweit anerkannt
Die IMMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE BÜHLER & REHKUGLER Gruppe Immobilienbewertung GmbH steht für gerichtsfeste Gutachten mit höchster Zertifizierungsstufe. Alle Gutachten werden persönlich von Marc-Emanuel Bühler verantwortet – mit über 20 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung, einschließlich Gewerbe- und Spezialimmobilien.
Marc-Emanuel Bühler ist einer der wenigen Sachverständigen in Deutschland, der die höchste Zertifizierungsstufe nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DAkkS-akkreditierte DIAZert hält – gültig für alle Immobilienarten einschließlich Gewerbe-, Industrie-, Hotel- und Spezialimmobilien. Als Recognised European Valuer (REV) der TEGoVA ist er berechtigt, Bewertungen mit europäischer Anerkennung zu erstellen.
Seine Gutachten werden von Finanzämtern, Familiengerichten, Nachlassgerichten und Kreditinstituten bundesweit anerkannt. Die IMMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE BÜHLER & REHKUGLER Gruppe Immobilienbewertung GmbH ist digital aufgestellt und arbeitet vollständig ohne Fahrtkosten für den Auftraggeber – bundesweit in allen deutschen Großstädten und Regionen tätig.
Ihre Vorteile auf einen Blick
In vier einfachen Schritten zum Restnutzungsdauer-Gutachten
Die IMMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE BÜHLER & REHKUGLER Gruppe Immobilienbewertung GmbH begleitet Sie vom ersten Gespräch bis zur erfolgreichen Einreichung beim Finanzamt.
Was Sie über das Restnutzungsdauer-Gutachten wissen sollten
Jetzt kostenfreie Erstprüfung anfordern
Die IMMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE BÜHLER & REHKUGLER Gruppe Immobilienbewertung GmbH prüft unverbindlich und kostenfrei, ob ein Restnutzungsdauer-Gutachten für Ihre Eigentumswohnung lohnt – und wie viel Sie jährlich einsparen können. Keine Fahrtkosten, Festpreisangebot, bundesweit tätig.
IMMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE BÜHLER & REHKUGLER Gruppe Immobilienbewertung GmbH
Hauptgeschäftsstelle: Am Autohof 29, 73037 Göppingen · Niederlassung: Hölderlinstr. 10, 88085 Langenargen
Herzlich willkommen bei LSK LÖWENSTEIN Immobiliengutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung GmbH – Ihrem Experten für Immobilienbewertungen und Restnutzungsdauergutachten. Als zertifizierter Immobiliensachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 bietet Marc Bühler fachkundige Bewertungen für alle Immobilienarten, einschließlich Spezialimmobilien. Wir unterstützen Sie dabei, die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie präzise zu ermitteln und so steuerliche sowie wirtschaftliche Vorteile zu nutzen.
Über uns:
Mit langjähriger Erfahrung und modernsten Bewertungsmethoden bietet die LSK LÖWENSTEIN Immobiliengutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung GmbH fundierte Restnutzungsdauergutachten und Immobilienbewertungen. Unser Geschäftsführer, Marc Bühler, ist ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliensachverständiger (LF), der für alle Immobilienarten – von Wohn- und Gewerbeobjekten bis hin zu Spezialimmobilien – qualifiziert ist. Wir garantieren höchste Qualitätsstandards und eine professionelle Beratung.
Unsere Leistungen:
- Restnutzungsdauergutachten:
Wir ermitteln die verbleibende Nutzungsdauer Ihrer Immobilie präzise. Dies dient Ihnen als Grundlage für Investitionsentscheidungen, steuerliche Optimierungen und strategische Planungen. - Immobilienbewertung:
Wir erstellen umfassende Wertgutachten, die Sie beim Kauf, Verkauf oder bei der Finanzierung Ihrer Immobilie unterstützen.
Aktuelle Rechtsprechung:
Die Bedeutung von Restnutzungsdauergutachten wurde durch aktuelle Urteile unterstrichen:
- Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23:
Der BFH bestätigte, dass die sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) eine anerkannte Methode darstellt. Dies erleichtert den Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer für steuerliche Abschreibungen. - Finanzgericht Münster, Urteil vom 14. Februar 2023, 1 K 3840/19 F:
Das Gericht entschied, dass ein Gutachten, welches die Restnutzungsdauer von Mietobjekten nach der ImmoWertV berechnet, für die Ermittlung der Absetzung für Abnutzung (AfA) herangezogen werden kann.
Vorteile eines Restnutzungsdauergutachtens:
- Steuerliche Optimierung:
Durch den Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer können Sie höhere jährliche Abschreibungsbeträge geltend machen und somit Ihre Steuerlast reduzieren. - Fundierte Entscheidungsgrundlage:
Unsere Gutachten bieten Ihnen eine solide Basis für Investitionsentscheidungen und die strategische Planung Ihrer Immobilienportfolios.
Ablauf:
- Kostenlose Ersteinschätzung:
Wir prüfen unverbindlich, ob ein Gutachten für Ihre Immobilie sinnvoll ist. - Beauftragung des Gutachtens:
Nach positiver Einschätzung können Sie uns mit der Erstellung des Gutachtens beauftragen. - Erstellung des Gutachtens:
Unsere zertifizierten Sachverständigen analysieren Ihre Immobilie detailliert und ermitteln die tatsächliche Restnutzungsdauer. - Unterstützung bei der Einreichung:
Wir begleiten Sie bei der Vorlage des Gutachtens beim Finanzamt und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Kontakt:
Haben Sie Fragen oder möchten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Immobilie? Wir sind gerne für Sie da!
- E-Mail: info@restnutzungsdauergutachten.immobilien
- Telefon: 0157-83277130
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Rechtliche Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Anerkennung eines Restnutzungsdauergutachtens von den individuellen Gegebenheiten Ihrer Immobilie und den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen abhängt. Wir empfehlen daher, zusätzlich Ihren Steuerberater zu konsultieren.
Hinweis: Die bereitgestellten Informationen basieren auf allgemeinen Quellen und dienen lediglich der Orientierung. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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